FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.10.2000
6 K 2108/98
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2;
Fundstellen:
EFG 2001, 432

Aufwendungen für Kosten des Umzugs von Zwischenwohnung in

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.10.2000 - Aktenzeichen 6 K 2108/98

DRsp Nr. 2001/2412

Aufwendungen für Kosten des Umzugs von Zwischenwohnung in

Zieht ein Arbeitnehmer aufgrund beruflicher Veranlassung aus seinem ursprünglichen Eigenheim am alten Wohnsitz in eine Mietwohnung am neuen Wohnsitz und anschließend in ein danach zu Eigentum erworbenes Einfamilienhaus um, so sind die Aufwendungen für den Umzug in dieses Einfamilienhaus nicht mehr beruflich veranlasst, wenn die Mietwohnung in Bezug auf die Wohnfläche dem ursprünglichen Eigenheim entsprach, die gesamte Familie des Arbeitnehmers in die Mietwohnung mit umgezogen ist und der Erwerb des neuen Einfamilienhauses nach Einzug in die Mietwohnung erfolgte.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Kosten eines Umzugs von einer "Zwischenwohnung" in die endgültige Wohnung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.