FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.08.1997
V 348/97
Fundstellen:
EFG 1998, 358

Aufwendungen für Möbeleinlagerung keine Umzugskosten

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.08.1997 - Aktenzeichen V 348/97

DRsp Nr. 2001/3264

Aufwendungen für Möbeleinlagerung keine Umzugskosten

Aufwendungen für die Einlagerung von Möbeln anläßlich eines beruflich veranlaßten Umzugs sind auch dann nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, wenn die Einlagerung deshalb erfolgt, weil die Möbel erst nach einem weiteren Umzug in eine größere Wohnung wieder genutzt werden können.

Tatbestand:

Die Kläger begehren mit ihrer Klage Aufwendungen für das Einlagern von Möbel als Werbungskosten (WK) bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich zu berücksichtigen.