Streitig ist, ob die anteiligen Kosten für einen Patientenbehandlungsraum in dem Wohnhaus der Kläger steuerlich bei den freiberuflichen Einkünften der Kläger berücksichtigungsfähig sind.
Die Kläger, zusammen veranlagte Eheleute, sind Allgemeinmediziner. Sie haben eine Gemeinschaftspraxis, die räumlich von der Wohnung getrennt liegt. Im Keller ihres Wohnhauses befindet sich ein Behandlungsraum für Patienten, der eine Fläche von 10,8 qm aufweist, sowie eine Patiententoilette mit einer Fläche von 1,9 qm. Auf den von den Klägern eingereichten Plan (Bl. 16 Prozessakte - PrA -) wird Bezug genommen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|