Aufwendungen für Realschul-Lehramtsstudium einer Grundschullehrerin als Werbungskosten
BFH, Urteil vom 14.02.1992 - Aktenzeichen VI R 106/90
DRsp Nr. 1996/11446
Aufwendungen für Realschul-Lehramtsstudium einer Grundschullehrerin als Werbungskosten
»Aufwendungen einer Grund- und Hauptschullehrerin für ein Hochschulstudium zur Vorbereitung auf die zweite Dienstprüfung für das Lehramt an Realschulen sind als Werbungskosten abziehbare Fortbildungskosten. (Änderung der Rechtsprechung; Abweichung von dem BFH-Urteil vom 13.03.1981 VI R 26/79, BFHE 132, 570, BStBl II 1981, 439.).«