FG Baden-Württemberg vom 20.06.2001
12 K 358/00
Normen:
EStG § 33 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 140

Aufwendungen für Sanierung eines asbestverseuchten Daches

FG Baden-Württemberg, vom 20.06.2001 - Aktenzeichen 12 K 358/00

DRsp Nr. 2002/9635

Aufwendungen für Sanierung eines asbestverseuchten Daches

Die Aufwendungen für die Sanierung eines asbestverseuchten Daches sind nur dann als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn vor Beginn der Baumaßnahme ein amtsärztliches Gutachten eingeholt worden ist.

Normenkette:

EStG § 33 ;

Für die Praxis: