FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.06.2012
3 K 1240/10
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
DB 2012, 15
DStR 2013, 6
DStRE 2013, 264

Aufwendungen für Theologiestudium eines Arztes als Werbungskosten?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.06.2012 - Aktenzeichen 3 K 1240/10

DRsp Nr. 2012/17887

Aufwendungen für Theologiestudium eines Arztes als Werbungskosten?

Ein Facharzt für Nuklearmedizin kann Aufwendungen für ein Theologiestudium auch dann nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit geltend machen, wenn er suizidgefährdete Patienten zu behandeln hat, das Studium jedoch keine dafür qualifizierende Inhalte vermittelt.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand:

Strittig ist, ob die Aufwendungen für ein Theologiestudium als Fortbildungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit als Arzt zu berücksichtigen sind.