FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.07.2005
3 K 2382/02
Normen:
EigZulG § 2 § 4 § 8 ; AO § 39 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1473
EFG 2005, 1665

Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.07.2005 - Aktenzeichen 3 K 2382/02

DRsp Nr. 2005/14861

Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts

Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts stellen nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes dar, wenn sie eine Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken erst ermöglichen und damit erstmals die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz vorliegen.

Normenkette:

EigZulG § 2 § 4 § 8 ; AO § 39 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob den Klägern aufgrund der Ablösung eines Wohnrechts die Eigenheimzulage zusteht.