Die Kläger sind Eheleute, die beim Beklagten zusammen zur Einkommensteuer – ESt – veranlagt werden. Der Kläger ist Beamter in der Finanzverwaltung. Die Klägerin war bis Mitte 1994 als Krankenschwester nichtselbständig tätig. Danach ließ sie sich zur Farbberaterin ausbilden.
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