BFH - Beschluss vom 02.09.2005
I B 227/04
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 132
Vorinstanzen:
FG Brandenburg, vom 04.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1384/03

Aufwendungsersatz als vGA

BFH, Beschluss vom 02.09.2005 - Aktenzeichen I B 227/04

DRsp Nr. 2005/19064

Aufwendungsersatz als vGA

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass Aufwendungsersatz, der entgegen der vertraglichen Vereinbarung ohne Nachweis an einen beherrschenden Gesellschafter geleistet wird, steuerrechtlich in vollem Umfang als vGA zu behandeln ist (Anschluss an BFH-Urt. v. 20.10.2004 - I R 4/04 -, BFH/NV 2005, 723).

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2 ;

Gründe:

Von der Darstellung des Sachverhalts sieht der Senat gemäß § 116 Abs. 5 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ab.

Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beschwerdebegründung den Anforderungen des § 116 Abs. 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 FGO in vollem Umfang entspricht, die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet.

1. Der Rechtssache kommt keine grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) zu.