Aufwendungsersatzanspruch und Grundförderung für die eigengenutzte Wohnung
FG Saarland, Urteil vom 30.08.2000 - Aktenzeichen 1 K 191/98
DRsp Nr. 2001/2499
Aufwendungsersatzanspruch und Grundförderung für die eigengenutzte Wohnung
Bei der Errichtung eines Gebäudes auf einem fremden Grundstück zum Zwecke eines späteren Erwerbs entsteht nach Auffassung des BFH ein zu Anschaffungskosten führender Aufwendungsersatzanspruch nur dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) tatsächlich nicht eintritt (BFH, Urteil vom 11. Dezember 1996 X R 262/93, BStBl. II 1998, 100). Es bestehen Bedenken, dieser Rechtsprechung uneingeschränkt zu folgen. Nach Meinung des Senats scheidet ein entsprechender Bereicherungsanspruch des "Bauherren" nur insoweit aus, als dieser das Eigentum an dem Grundstück später zu einem Preis erwirbt, der seine Aufwendungen (ganz oder teilweise) nicht berücksichtigt.
Tatbestand:
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