Streitig ist, ob die Tochter des Klägers im Zeitraum Dezember 1997 bis einschließlich Juli 2000 eine Berufsausbildung absolviert hat.
Die Tochter des Klägers, die Zeugin J. G., geboren am 17. September 1979, hat am 30. November 1997 ihre Schulausbildung am ...-Gymnasium in B beendet. Im Abgangszeugnis vom 30. November 1997 heißt es unter den äBemerkungen: äDie Schülerin verlässt die Schule, um eine Berufsausbildung zu beginnen.
In einer Bescheinigung des ... Golfsclubs P e.V. vom 28. September 2000 heißt es:
"Hiermit bescheinigen wir, dass Frau J. G. seit dem 01.01.1998 im ... Golfclub P e.V. in Vorbereitung (Praktikum) auf eine Ausbildung (Lehre) zur Golflehrerin trainiert.
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