FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 08.11.2001
6 K 1649/99
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 323

Ausbildung zum Rettungsassistenten

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.11.2001 - Aktenzeichen 6 K 1649/99

DRsp Nr. 2002/4266

Ausbildung zum Rettungsassistenten

Die Kosten eines Lehrgangs zum Rettungsassistenten sind auch dann Ausbildungskosten, wenn der Steuerpflichtige im Zivildienst die Prüfung zum Rettungssanitäter abgelegt hat.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand:

Strittig ist, ob Aufwendungen für die Ausbildung zum Rettungsassistenten Werbungskosten oder Sonderausgaben darstellen.