Streitig ist, ob der Klägerin Kindergeld für ihren Sohn L ab August 2012 zusteht.
L wurde am 02.05.1988 geboren. Er besuchte zunächst die Gesamtschule der Stadt I und schloss diese im Juli 2007 ab. Ab 01.07.2007 rief ihn das Kreiswehrersatzamt G zum Grundwehrdienst ein. Im April 2008 war er bei der Firma U KG nichtselbständig tätig. Anschließend studierte er vom 01.10.2008 an der Universität A Elektrotechnik, Informatik und Mathematik. Zum 30.09.2009 ist er exmatrikuliert worden; auf die Exmatrikulationsbescheinigung wird Bezug genommen, Blatt 133 der Kindergeldakte.
Am 01.08.2009 begann L eine Ausbildung als Elektrotechniker mit Fachrichtung/Schwerpunkt Energie- und Gebäudetechnik bei der Firma Elektro C GmbH in R. Wegen der Einzelheiten wird auf den Berufsausbildungsvertrag Bezug genommen, Blatt 109 der Kindergeldakte. Am 15.06.2012 bestand er die Gesellenprüfung im Ausbildungsberuf Elektrotechniker mit der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik; auf den Gesellenbrief wird Bezug genommen, Blatt 160 der Kindergeldakte.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|