Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 19.11.2019, Az.:
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 60.000 € festgesetzt.
I.
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