FG Hamburg, vom 06.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen IV 185/99
Ausfuhrerstattung - falsche Warenbezeichnung
BFH, Urteil vom 16.11.2004 - Aktenzeichen VII R 46/01
DRsp Nr. 2005/4142
Ausfuhrerstattung - falsche Warenbezeichnung
1. Rechtswidrig begünstigende Bescheide über Ausfuhrerstattungen sind nach § 10 Abs. 1 Satz 1 MOG zurückzunehmen, auch nachdem sie unanfechtbar geworden sind.2. Die falsche Bezeichnung der Ware in der Ausfuhranmeldung schließt den Erstattungsanspruch insoweit nicht aus, als die für die Ausfuhr gewährte Ausfuhrerstattung dem entspricht, was nach den einschlägigen Erstattungssätzen für die ausgeführte Ware zu gewähren ist (Anschluss an EuGH-Urt. v. 21.1.1999 Rs. C 54/95, EuGHE 1999, I-35).