BFH - Urteil vom 16.11.2004
VII R 46/01
Normen:
EWGV 3665/87 Art. 11 Abs. 3 ; ZK Art. 65 Art. 78 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 06.09.2001 - Vorinstanzaktenzeichen IV 185/99

Ausfuhrerstattung - falsche Warenbezeichnung

BFH, Urteil vom 16.11.2004 - Aktenzeichen VII R 46/01

DRsp Nr. 2005/4142

Ausfuhrerstattung - falsche Warenbezeichnung

1. Rechtswidrig begünstigende Bescheide über Ausfuhrerstattungen sind nach § 10 Abs. 1 Satz 1 MOG zurückzunehmen, auch nachdem sie unanfechtbar geworden sind.2. Die falsche Bezeichnung der Ware in der Ausfuhranmeldung schließt den Erstattungsanspruch insoweit nicht aus, als die für die Ausfuhr gewährte Ausfuhrerstattung dem entspricht, was nach den einschlägigen Erstattungssätzen für die ausgeführte Ware zu gewähren ist (Anschluss an EuGH-Urt. v. 21.1.1999 Rs. C 54/95, EuGHE 1999, I-35).

Normenkette:

EWGV 3665/87 Art. 11 Abs. 3 ; ZK Art. 65 Art. 78 Abs. 3 ;

Gründe: