FG Hamburg, Urteil vom 06.07.1999 - Aktenzeichen IV 826/97
DRsp Nr. 2003/3246
Ausfuhrerstattung für reinrassige Zuchtrinder
Ausfuhrerstattung für reinrassige Zuchtrinder aus der ehemaligen DDR, wenn die Angaben in den vorgelegten Dokumenten nicht ausreichen und ungeklärt ist, ob die Rinder aus einem drei Jahre lang leukosefreien Betrieb stammen