Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Ausfuhrerstattung durch das beklagte Hauptzollamt.
Mit Ausfuhranmeldung vom 15.3.2004 meldete die Klägerin beim Hauptzollamt 1 insgesamt 64.619,50 kg Schweinefleisch verschiedener Marktordnungs-Warenlistennummern zur Lieferung an in Deutschland stationierte US-Streitkräfte an.
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