Ausfuhrerstattung; zolltariflicher Begriff Hühnerviertel
BFH, Urteil vom 02.02.1999 - Aktenzeichen VII R 106/96
DRsp Nr. 1999/5781
Ausfuhrerstattung; zolltariflicher Begriff "Hühnerviertel"
1. Streitigkeiten über die Einordnung einer Ware in die Erstattungs-Nomenklatur sind Zolltarifsachen, denn diese Nomenklatur gehört zum Zolltarif der europäischen Gemeinschaften.2. Teile von Hühnern, die jeweils aus den beiden von der Rückenhaut zusammengehaltenen Hintervierteln bestehen, sind "Viertel" i.S.d. Produktcodes 0207 41 11 000 der Erstattungs-Nomenklatur 1988 (Anschluss an EuGH-Urt. v. 10.12.1998 - Rs. C 290/97).