FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.03.2007
7 K 9184/06 B
Normen:
EStG (2002) § 4 Abs. 4 § 9 Abs. 1 S. 1 § 9 Abs. 5 § 12 Nr. 1 S. 2 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1434
EFG 2007, 1323

Ausgaben für kleinere Werbegeschenke zur Vorbereitung der Wahl des Steuerpflichtigen in den Personalrat als Werbungskosten

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2007 - Aktenzeichen 7 K 9184/06 B

DRsp Nr. 2007/12859

Ausgaben für kleinere Werbegeschenke zur Vorbereitung der Wahl des Steuerpflichtigen in den Personalrat als Werbungskosten

1. Ausgaben eines Finanzbeamten und Gewerkschaftsmitglieds für kleinere Werbegeschenke zur Vorbereitung seiner Wahl in den Personalrat sind als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit anzuerkennen. 2. Werbungskosten sind über den Wortlaut von § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus nicht nur Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, sondern überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind. Der Werbungskostenbegriff ist insofern deckungsgleich mit dem Begriff der Betriebsausgaben des § 4 Abs. 4 EStG.

Normenkette:

EStG (2002) § 4 Abs. 4 § 9 Abs. 1 S. 1 § 9 Abs. 5 § 12 Nr. 1 S. 2 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich mit dem Ziel, seine Ausgaben für kleinere Werbegeschenke zur Vorbereitung seiner Wahl in den Personalrat als weitere Werbungskosten berücksichtigen lassen zu können, gegen die Einkommensteuerfestsetzung 2004.