FG Köln - Urteil vom 15.11.2006
11 K 5028/04
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 834
EFG 2007, 770

Ausgezahlte Versicherungsleistung als Arbeitslohn

FG Köln, Urteil vom 15.11.2006 - Aktenzeichen 11 K 5028/04

DRsp Nr. 2007/2613

Ausgezahlte Versicherungsleistung als Arbeitslohn

1. Leistungen des Arbeitgebers an Versicherungen stellen Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitnehmer einen materiellen Rechtsanspruch gegen die Versicherung erhält. 2. Die Bereicherung beim Arbeitnehmer tritt mit Auskehrung der Versicherungssumme ein.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die im Streitjahr ausgezahlte Versicherungsleistung aus einer Gruppenunfallversicherung als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen ist.