BGH - Urteil vom 05.02.2015
IX ZR 167/13
Normen:
BGB § 249 Abs. 1; BGB § 675 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2015, 943
DStRE 2015, 1529
FamRB 2015, 184
FuR 2015, 537
VersR 2015, 857
WM 2015, 790
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 27.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 149/11
OLG Köln, vom 27.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 U 58/12

Ausgleich der einem Mandaten infolge einer fehlerhaften steuerlichen Beratung entstandenen Nachteile durch eine Steuerersparnis

BGH, Urteil vom 05.02.2015 - Aktenzeichen IX ZR 167/13

DRsp Nr. 2015/4951

Ausgleich der einem Mandaten infolge einer fehlerhaften steuerlichen Beratung entstandenen Nachteile durch eine Steuerersparnis

Nachteile, welche der Mandant infolge einer fehlerhaften steuerlichen Beratung erleidet, werden nur dann durch die hiermit bewirkte Steuerersparnis eines Angehörigen oder eines sonstigen Dritten ausgeglichen, wenn dessen Interessen nach dem Beratungsvertrag in die Beratung einbezogen werden sollten.

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 27. Juni 2013 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 249 Abs. 1; BGB § 675 Abs. 1;

Tatbestand