FG Münster - Urteil vom 04.09.2012
1 K 998/09 F
Normen:
EStG § 15a Abs 1;
Fundstellen:
BB 2012, 3070
DStR 2013, 1225
DStRE 2013, 825

Ausgleichsfähigkeit eines Veräußerungsgewinns

FG Münster, Urteil vom 04.09.2012 - Aktenzeichen 1 K 998/09 F

DRsp Nr. 2012/21813

Ausgleichsfähigkeit eines Veräußerungsgewinns

Zum Gewinn aus der Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft rechnet auch der Gewinn aus deren Veräußerung. Damit entsteht oder erhöht sich durch den laufenden Verlust im Veräußerungsjahr kein negatives Kapitalkonto, wenn der Kommanditist im gleichen Jahr einen Veräußerungsgewinn in Höhe des laufenden Verlustbetrages erzielt.

Normenkette:

EStG § 15a Abs 1;

Gründe:

Streitig ist, ob ein laufender Verlust der Firma D GmbH & Co. KG (KG) ausgleichsfähig oder nur verrechenbar (§ 15a EinkommensteuergesetzEStG –) ist.

Die KG betrieb bis Ende des Streitjahres 2006 im Windpark E eine Windkraftanlage. Kommanditisten der KG waren der Kläger und die Beigeladene. Mit Kaufvertrag vom 29.11.2006 veräußerte die KG die Windkraftanlage. Da es sich bei der Windkraftanlage um ihre einzige wesentliche Betriebsgrundlage handelte, stellte sie ihren Geschäftsbetrieb zum 31.12.2006 ein und meldete ihn ab.