Ausgleichszahlung an den geschiedenen Ehegatten zur Abwendung der Kürzung von Versorgungsbezügen eines Beamten nicht als Werbungskosten abziehbar
FG Berlin, Urteil vom 28.09.1999 - Aktenzeichen 7 K 7167/98
DRsp Nr. 2002/17068
Ausgleichszahlung an den geschiedenen Ehegatten zur Abwendung der Kürzung von Versorgungsbezügen eines Beamten nicht als Werbungskosten abziehbar
Die von einem Beamten im Rahmen des Scheidungsverfahrens an seinen Ehepartner geleisteten Ausgleichszahlungen, die der Herstellung der Genehmigungsfähigkeit einer Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs dienen, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.