FG Berlin - Urteil vom 28.09.1999
7 K 7167/98
Normen:
BGB § 1587b Abs. 2 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
DB 2002, 2625
EFG 2002, 1373

Ausgleichszahlung an den geschiedenen Ehegatten zur Abwendung der Kürzung von Versorgungsbezügen eines Beamten nicht als Werbungskosten abziehbar

FG Berlin, Urteil vom 28.09.1999 - Aktenzeichen 7 K 7167/98

DRsp Nr. 2002/17068

Ausgleichszahlung an den geschiedenen Ehegatten zur Abwendung der Kürzung von Versorgungsbezügen eines Beamten nicht als Werbungskosten abziehbar

Die von einem Beamten im Rahmen des Scheidungsverfahrens an seinen Ehepartner geleisteten Ausgleichszahlungen, die der Herstellung der Genehmigungsfähigkeit einer Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs dienen, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

Normenkette:

BGB § 1587b Abs. 2 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ;

Tatbestand: