Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 24. November 2021 -
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das vorliegende Berufungsurteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I. Bei der Klägerin handelt es sich um ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Die Beklagte ist eine Betreiberin von Steinbrüchen. Die Parteien streiten um eine Ausgleichszahlung für das Unterschreiten vertraglich vereinbarter Mindesttransportmengen.
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