Auf die Revision des Klägers werden das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 5. Juli 2013 aufgehoben und das Urteil der Abteilung 52 des Amtsgerichts Düsseldorf vom 2. Oktober 2012 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Auskunft über die Namen und Adressen aller weiteren Treugeberkommanditisten und der direkt beigetretenen Kommanditisten der Beteiligungsgesellschaft P. GmbH & Co KG zu erteilen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Von Rechts wegen
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|