Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der angefochtene Beschluss abgeändert und der Antrag der Antragstellerin abgewiesen.
Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im erstinstanzlichen Verfahren und im Beschwerdeverfahren trägt die Antragstellerin.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Beschwerdewert wird auf 300,00 EUR festgesetzt.
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