I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 22. Juni 2018 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Berufungsverfahren streiten der Kläger und der Beklagte (nachfolgend bezeichnet als Beklagter zu 1)) weiterhin über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Zusammenhang mit der Insolvenz einer Fluggesellschaft und über - in der Berufungsinstanz geänderte - Auskunftsansprüche. Ferner nimmt der Kläger in der Berufungsinstanz die Berufungsbeklagte zu 2) (nachfolgend bezeichnet als Beklagte zu 2)) und die Berufungsbeklagte zu 3) (nachfolgend bezeichnet als Beklagte zu 3)) in Anspruch und begehrt jeweils die Feststellung, dass zwischen ihm und der Beklagten zu 2) bzw. zwischen ihm und der Beklagten zu 3) ein Arbeitsverhältnis aufgrund eines erfolgten Betriebs- bzw. Betriebsteilübergangs besteht.
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