FG Köln - Urteil vom 26.02.2004
2 K 1993/02
Normen:
DBA-USA Art. 26 ; AO (1977) § 117 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1734

Auskunftsersuchen

FG Köln, Urteil vom 26.02.2004 - Aktenzeichen 2 K 1993/02

DRsp Nr. 2005/4066

Auskunftsersuchen

1. Ein Auskunftsersuchen auf der Grundlage des § 117 Abs. 2 oder 3 AO i.V.m. Art. 26 Abs. 1 DBA-USA ist kein Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO. 2. Die Rechtswidrigkeit eines entsprechenden Auskunftsersuchens kann in Wege der Feststellungsklage geltend gemacht werden. 3. Bei einem Auskunftsersuchen muss die Finanzbehörde innerhalb ihres durch § 117 AO eröffneten Ermessensspielraums handeln. 4. Eine Klage auf Untersagung der Verwertung von durch ein rechtswidriges Auskunftsersuchen erlangten Informationen ist unzulässig.

Normenkette:

DBA-USA Art. 26 ; AO (1977) § 117 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage der Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens, welches der Beklagte im Rahmen des zwischenstaatlichen Auskunftsaustausches in Steuersachen an die Steuerverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika - USA - richtete.

Da das Auskunftsersuchen bereits abgesandt worden ist, geht es im vorliegenden Verfahren auch um die Klagebefugnis der Klägerin.

I.

Die A-GmbH (A-GmbH) betrieb und betreibt in B (Nähe C,F) ein Unternehmen u.a. im Zusammenhang mit der Herstellung von Modulen zur Gewinnung von N-E.