FG Hamburg - Urteil vom 29.04.2021
6 K 206/19
Normen:
FGO § 40 Abs. 1;

Auskunftserteilung durch das Finanzamt über steuerliche Verhältnisse gerichtete Klage als allgemeine Leistungsklage kombiniert mit einer Anfechtungsklage

FG Hamburg, Urteil vom 29.04.2021 - Aktenzeichen 6 K 206/19

DRsp Nr. 2022/7640

Auskunftserteilung durch das Finanzamt über steuerliche Verhältnisse gerichtete Klage als allgemeine Leistungsklage kombiniert mit einer Anfechtungsklage

Eine auf eine Auskunftserteilung durch das Finanzamt über steuerliche Verhältnisse gerichtete Klage ist als allgemeine Leistungsklage i.S. des § 40 Abs. 1, 3. Alt. FGO kombiniert mit einer Anfechtungsklage gegen den Ablehnungsbescheid statthaft.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Auskünfte über steuerliche Verhältnisse der A ... GmbH (im Folgenden: A-GmbH) zu erteilen.

Der Kläger war in den 80er Jahren bei B angestellt und beriet dort Handelsunternehmen in der Entwicklung von Warenwirtschaftssystemen. Parallel entwickelte er in seiner Freizeit ein computergestütztes Warenwirtschaftssystem für selbständige Einzelhändler. Hierbei wurde er durch Herrn C unterstützt, der als Werkstudent bei B beschäftigt war.

Der Kläger und C beschlossen, das von ihnen entwickelte Computersystem über die A-GmbH zu vermarkten, deren Alleingesellschafter ein Onkel des C war. Um die steuerlichen Verlustvorträge der A-GmbH weiterhin nutzen zu können, erwarb C zunächst nur 67 % der Geschäftsanteile an der A-GmbH und wurde zum alleinigen Geschäftsführer bestellt.