FG Köln vom 03.05.2000
11 K 6922/98
Fundstellen:
EFG 2000, 903

Auskunftserteilung zur Ermittlung des Anzeigeerstatters

FG Köln, vom 03.05.2000 - Aktenzeichen 11 K 6922/98

DRsp Nr. 2001/2881

Auskunftserteilung zur Ermittlung des Anzeigeerstatters

1. Der Steuerpflichtige hat in der Regel weder ein Auskunftserteilungs- noch ein Akteneinsichtsrecht zur Ermittlung eines Anzeigeerstatters (Informanten). Es besteht allerdings ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung des Finanzamts. 2. Eine vollständige Vorlage der Akten durch das Finanzamt ist zu einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle nicht erforderlich, wenn die Ermessensentscheidung des Finanzamts nach § 30 AO auch sonst überprüfbar ist.

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte zur Auskunftserteilung über eine Informationsperson verpflichtet ist.

Der Beklagte wandte sich an den Kläger mit Schreiben vom ......1998, das im wesentlichen folgenden Wortlaut hatte:

"Nach hier vorliegender Mitteilung haben Sie ein Wohnmobil, das am .....1996 auf Sie zugelassen wurde (Kz: .........) und zur Vermietung angeboten wird. Da Sie weder in der Einkommensteuererklärung 1996 noch 1997 Angaben über die Einnahmen gemacht haben, bitte ich Sie dies nachträglich zu erklären. Außerdem haben Sie einen Stellplatz und eine Garage in:...., ......Straße ..., den Sie zur Vermietung anbieten."

In diesem Schreiben wurde der Kläger um Stellungnahme bis zum ......1998 aufgefordert.