FG Niedersachsen - Urteil vom 09.07.2007
16 K 427/05
Normen:
EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3c ; EStG § 62 Abs. 2 ; AufenthG § 16 ; AufenthG § 17 ; AufenthG § 18 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1787

Ausländer; Bleiberecht; Kindergeld; Lohnersatzleistungen; Nichtselbständige Tätigkeit - Gewährung eines Kindergeldanspruchs bei einer die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit beinhaltenden Aufenthaltserlaubnis

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.07.2007 - Aktenzeichen 16 K 427/05

DRsp Nr. 2007/18710

Ausländer; Bleiberecht; Kindergeld; Lohnersatzleistungen; Nichtselbständige Tätigkeit - Gewährung eines Kindergeldanspruchs bei einer die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit beinhaltenden Aufenthaltserlaubnis

1. Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt, haben einen Anspruch auf Kindergeld. 2. Als "Erwerbstätigkeit" gilt sowohl die selbstständige als auch die nichtselbstständige Tätigkeit. 3. Es ist nicht erforderlich, dass der Ausländer auch tatsächlich erwerbstätig war oder Lohnersatzleistungen bezogen hat. 4. Zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist der Ausländer auch dann, wenn ihm die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit untersagt ist.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3c ; EStG § 62 Abs. 2 ; AufenthG § 16 ; AufenthG § 17 ; AufenthG § 18 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob der ausländerrechtliche Status der Klägerin die Gewährung von Kindergeld ermöglicht.