Die Klägerin ist an zwei, als Betriebsstätten im Sinne des § 12 Abgabenordnung - AO - behandelten, Personengesellschaften amerikanischen Rechts beteiligt.
Ab 1995 zog die Klägerin unter den Voraussetzungen des § 2 a Abs. 3 Einkommensteuergesetz - - die Verluste aus diesen Beteiligungen als ausländische Betriebsstättenverluste von dem Gesamtbetrag der Einkünfte ab.
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