Von einer Wiedergabe des Tatbestandes wird gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs abgesehen.
Die Beschwerde kann keinen Erfolg haben.
1. Abweichung von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Divergenz, § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --)
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|