I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist griechischer Staatsangehöriger. Er war Geschäftsführer der X-P.E., einer Kapitalgesellschaft griechischen Rechts, die einer deutschen GmbH ähnlich ist. Diese Gesellschaft ist seit dem 9. April 1997 aufgelöst. Gesellschaftszweck der X-P.E. war die Reparatur, die Instandhaltung und die Reinigung von Schiffen. Sie führte ihre gewerbliche Tätigkeit in Deutschland und in Griechenland aus und beschäftigte zu diesem Zweck griechische Arbeitnehmer.
Im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wurde festgestellt, dass die X-P.E. Arbeitnehmer für Sandstrahl- und Reinigungsarbeiten beschäftigte, ohne dafür eine Lohnversteuerung vorzunehmen. Die Arbeitslöhne wurden wöchentlich bar an die Arbeitnehmer ausgezahlt.
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