FG Düsseldorf, vom 17.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 5617/04
Ausländische Künstler; Erlass von ESt
BFH, Beschluss vom 07.03.2007 - Aktenzeichen I R 99/05
DRsp Nr. 2007/10858
Ausländische Künstler; Erlass von ESt
1. Zum Erlass von ESt für beschränkt Steuerpflichtige nach § 50 Abs. 7EStG.2. Beim Erlass von ESt nach § 50 Abs. 7EStG handelt es sich um eine Billigkeitsmaßnahme. Das Ermessen der Behörde ist nur eröffnet, wenn die in § 50 Abs. 7EStG genannten tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen.3. Haben ausländische Künstler ihre Einkünfte aus Auftritten im Inland als Trio erzielt, so kommt ein Erlass nach § 50 Abs. 7EStG nicht in Betracht. Denn für Mitglieder "solistisch besetzter Ensembles" scheidet ein Erlass aus.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) verpflichtet ist, den Klägern und Revisionsklägern (Kläger) Einkommensteuer gemäß § 50 Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu erlassen.
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