Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) betrieb im Streitjahr eine Landwirtschaft, die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) war Hausfrau. In der Zeit vom 6. bis 19. November 1994 nahmen sie an einer vom Verband Hessischer Rinderzüchter e.V. organisierten Reise für Rinderhalter in die USA und nach Kanada teil. Die Aufwendungen beliefen sich auf 6 600 DM. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) ließ sie jedoch nicht zum Abzug zu.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|