I.
Streitig ist im Klageverfahren unter dem Az. 5 K 1819/07, ob die Antragsgegnerin, die Familienkasse, vom Antragsteller zutreffend Kindergeld für seine drei Kinder von August bis November 2004 zurückfordert oder ob deren Entscheidung, in Tunesien zu bleiben, erst während eines erneuten Familienaufenthalts im Juli 2004 in Tunesien getroffen worden ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|