FG Köln - Urteil vom 20.04.2007
2 K 4034/05
Normen:
FGO § 57 Nr. 1 ; EStG § 43b § 50d Abs. 1 § 50g ; DBA/USA Art. 3 Abs. 1 Buchst. e ; DBA/USA Art. 4 Abs. 1 Buchst. b ; DBA/USA Art. 10 Abs. 2 S 1 Buchst. a ; FGO § 44 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1497
EFG 2007, 1056
IStR 2007, 444

Auslegung der gewählten Parteibezeichnung; Sachurteilsvoraussetzung des abgeschlossenen Vorverfahrens; Minderung der Quellensteuer nach DBA/USA

FG Köln, Urteil vom 20.04.2007 - Aktenzeichen 2 K 4034/05

DRsp Nr. 2007/11022

Auslegung der gewählten Parteibezeichnung; Sachurteilsvoraussetzung des abgeschlossenen Vorverfahrens; Minderung der Quellensteuer nach DBA/USA

1. Zur Auslegung der in der Rechtsbehelfs- und Klageschrift gewählten unrichtigen Parteibezeichnung und den Folgen für die Sachurteilsvoraussetzung des abgeschlossenen Vorverfahrens. 2. Eine S-Corporation, die nach us-amerikanischem Steuerrecht als transparente Personengesellschaft behandelt wird, ist gemäß Art. 4 Abs. 1 Buchst. b) DBA/USA in den USA ansässig und genießt damit Abkommensschutz, wenn die Einkünfte der Gesellschaft bei ihren in den USA ansässigen Gesellschaftern besteuert werden. 3. Art. 10 Abs. 2 S. 1 Buchst. a) DBA/USA ist im Wege einer teleologischen Reduktion dahingehend auszulegen, dass die Schachteldividendenvergünstigung bei einer S-Corporation mit natürlichen Personen als Gesellschaftern nicht zu gewähren ist.

Normenkette:

FGO § 57 Nr. 1 ; EStG § 43b § 50d Abs. 1 § 50g ; DBA/USA Art. 3 Abs. 1 Buchst. e ; DBA/USA Art. 4 Abs. 1 Buchst. b ; DBA/USA Art. 10 Abs. 2 S 1 Buchst. a ; FGO § 44 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin die Minderung der Kapitalertragsteuer nach Art. 10 Abs. 2 Buchst. a DBA-USA auf 5 % beanspruchen kann.