Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main - 3. Zivilsenat - vom 9. Oktober 2014 aufgehoben und das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. Mai 2013 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin der Beklagten.
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