Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin unter den Anwendungsbereich der Kürzungsvorschrift des §
Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft. Komplementärin ist die X - GmbH, Kommanditisten sind die Y - GmbH und die Z GmbH & Co KG. Der Gegenstand des Unternehmens umfasst den Bau bzw. die Anschaffung und die Bewirtschaftung von Wohnungen sowie gewerblich genutzten Gebäuden für eigene Rechnung, die Verwaltung sonstigen Vermögens und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Im Streitjahr verwaltete die Klägerin insgesamt 5.831 Wohnungen, 79 gewerbliche und sonstige Einheiten und 2.930 Garagen und Stellplätze, die sich alle in ihrem Eigentum befanden. Daneben erzielte die Klägerin erstmals seit Januar 2011 aus der Verwaltung fremden Grundbesitzes Erträge in Höhe von 75.960 €. Diese Fremdverwaltung umfasste im Streitjahr 1.224 Wohnungen und gewerbliche Einheiten. Es handelte sich dabei um die folgenden gewerblichen Einheiten in den Verwaltungseinheiten (VE):
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