I. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) erließ am 30. April 2009 gegen die zusammenveranlagten Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) einen erklärungsgemäßen "Bescheid für 2007 über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag". Am 12. Mai 2009 ging beim FA ein Schreiben der Prozessbevollmächtigten der Kläger ein, das --nach Angabe von Steuernummer, Name und Anschrift der Kläger-- den folgenden Wortlaut hat:
"Bescheid für 2007 über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom 30.04.2009
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