Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 23. Oktober 2019, Az.
Auf die Widerklage der Beklagten zu 2. wird die Klägerin verurteilt, die Beklagte zu 2. von den Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis für die Praxisräumlichkeiten im ...platz ... X zu befreien, die ab dem 1. Januar 2016 entstanden sind.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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