Auslegung des Klageantrags; Anfechtungsklage gegen Zwangsgeldfestsetzung; Fortsetzungsfeststellungsklage nach Einstellung der Zwangsgeldfestsetzung
FG München, Urteil vom 26.03.2001 - Aktenzeichen 10 K 1906/00
DRsp Nr. 2001/11104
Auslegung des Klageantrags; Anfechtungsklage gegen Zwangsgeldfestsetzung; Fortsetzungsfeststellungsklage nach Einstellung der Zwangsgeldfestsetzung
Eine Zwangsgeldfestsetzung wegen Nichabgabe der Steuererklärungen ist einzustellen, wenn der Stpfl. die geforderten Steuererklärungen abgegeben hat (§ 335AO). Nach Einstellung der Zwangsgeldfestsetzung ist eine Anfechtungsklage, die sich auf Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung richtet, unzulässig. Zulässig ist die Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 100 Abs. 1 S. 4 FGO, mit der beantragt wird festzustellen, dass die Zwangsgeldfestsetzung rechtswidrig war.