Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 04.03.2020, Az
Die Revision wird für die Klägerin wegen eines Urlaubstages für Referententätigkeit in Höhe von 130,31 € zugelassen. Im Übrigen wird sie nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz nur noch über die Zahlung von Urlaubsabgeltungsansprüchen, nachdem ursprünglich zusätzlich Überstundenzuschläge Gegenstand des Rechtsstreites waren.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|