Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 08.07.2014 -AZ
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.094,91 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 419,02 € seit 01.04.2013,
aus 419,16 € seit 01.05.2013,
aus 420,33 € seit 01.06.2013,
aus 419,88 € seit 01.07.2013 und
aus 416,52 € seit 01.08.2013
zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 45,8 %, die Beklagte zu 54,2 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 78,4%, die Beklagte zu 21,6 %.
Die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten tragen der Kläger zu 78,4%, der Nebenintervenient zu 21,6%.
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