1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 5. August 2020 -
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsrechtsstreits zu tragen.
3. Dieses Urteil sowie die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einer Höchstbetragsbürgschaft in Anspruch, die diese als Mietverkäuferin zur Sicherung u. a. von Rückerstattungsansprüchen aus einem Subventionsverhältnis der Mietkäuferin ... ... (im Folgenden: Zuwendungsempfängerin) übernommen hat.
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