Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Kammergerichts vom 1. Juli 2019 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen behaupteter ärztlicher Behandlungsfehler unmittelbar nach ihrer Geburt auf Schadensersatz in Anspruch.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|