Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 25. September 2003 - Az.:
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 71.100,25 EUR
I.
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