Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 3) bis 5) wird der Beschluss des Amtsgerichts Spandau - Nachlassgericht - vom 19.11.2020 geändert:
Die zur Erteilung des Erbscheins nach dem Hilfsantrag vom 20.2.2020 (in der Fassung vom 15.7.2020) erforderlichen Tatsachen werden für festgestellt erachtet.
Die gerichtlichen und die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens haben zur Hälfte die Beteiligte zu 1) - in ihrer Funktion als Testamentsvollstreckerin - und zur anderen Hälfte die Beteiligten zu 3) bis 5) als Gesamtschuldner zu tragen.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 675.000 Euro festgesetzt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|