1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 25. Dezember 2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 18. November 2022 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 17. April 2023 -
2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 65.166,- Euro.
I.
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